Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel
1. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, gelten für alle begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Maschinenhandel Werny, Inhaber Marcel Werny, Mönchstr. 26, 34431 Marsberg (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
2. Als Kunden werden nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB akzeptiert. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Präsentation von Waren im Internet stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2. Durch das Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an, auch und insbesondere versichert er, Unternehmer zu sein.
3. Der Anbieter behält sich vor, den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungsnachricht dem Kunden anzuzeigen. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Vertragserfüllung, Rechnungserstellung oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise; Fälligkeit;
1. Die angegebenen Preise schließen Umsatzsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Sie beziehen sich ab Lager bzw. ab Werk.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
3. Zahlungen sind mit Vertragsschluss ohne Abzug, spätestens 30 Tage nach Rechnungserstellung fällig, ohne, dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
4. Bei Teilsendungen gilt diese Zahlungsbedingung entsprechend für jede einzelne Lieferung.
5. Der Anbieter behält sich die Ablehnung der Annahme von Schecks oder Wechseln vor.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
§ 6 Abholung; Lieferung; Gefahrübergang
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters maßgebend.
2. Die in der Auftragsbestätigung des Anbieters genannte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Lieferungen gelten als fristgemäß, wenn sie innerhalb 14 Werktagen nach der in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit erfolgen. Teillieferungen sind zulässig. Nach Ablauf der vorgenannten Lieferfrist hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen sind. Beide Vertragsparteien können nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt ist.
3. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung und im Falle des Rücktritts werden ausgeschlossen. Lieferungen, die infolge seitens des Anbieters nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen den Anbieter, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Kunde deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Als seitens des Anbieters nicht zu vertretene Umstände gelten neben Fällen höherer Gewalt auch Streiks und Aussperrungen.
4. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer oder beim Transport mit Beförderungsmitteln des Auftragnehmers, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, die Ladung gegen Bruch, Transport- und Wasser- oder sonstige Schäden zu versichern.
5. Erfolgt die Lieferung verzögert aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Gefahr als am Tage der Versandfähigkeit beim Anbieter auf diesen übergegangen.
6. Der Käufer hat den Lieferschein sowie die Ware zu überprüfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß erfolgt.
§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Gebrauchte Kaufgegenstände, einschließlich gebrauchter Zubehör- oder Ersatzteile, werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Bei Neuware wird vereinbart, dass die gewährleistungsrechtliche Verjährungsfrist ein Jahr ab Kauf beträgt.
3. Der Kunde hat das Recht, die Ware vor Vertragsschluss zu besichtigen und zu prüfen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erkennt er den Zustand der Ware an.
4. Eine Garantie oder Zusicherung einer Beschaffenheit des Kaufgegenstands, von dessen Zubehör oder Ersatzteilen, wird von dem Anbieter, sofern nicht ausdrücklich als solche schriftlich bezeichnet, nicht erklärt.
§ 8 Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Rechtswahl; Gerichtsstand; Schriftform
1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, 34431 Marsberg.
3. Mündliche Nebenabreden sowie Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Marsberg, den 20.07.2021